Stellungnahmen


Download
Unsere Stellungnahme zu dem Kriterienkatalog und der Diskussionsgrundlage von Michael Lierz und Katrin Hail.
Vorgelegt wurde sie dem LTV, dem Tierschutzbeirat, der TVT und der Landestierschutzbeauftragten.
Stellungnahme Prof. Lierz.pdf
Adobe Acrobat Dokument 328.0 KB

 

Stellungnahme der Interessengemeinschaft hessischer Wildtierpfleger zur Aufnahme von hilfsbedürftigen Wildtieren

 

 

 

Als Interessengemeinschaft ist es uns ein besonderes Anliegen, dass die Wildtierhilfe als eine professionell ausgeführte Tätigkeit wahrgenommen wird, die wildtierkundliche Kompetenz, Erfahrung und für die Rehabilitation der Tiere notwendige Räumlichkeiten voraussetzt.

 

Um diesem Anspruch gerecht zu werden bedarf es einer korrekten Zustandseinschätzung des aufgenommenen Notfalls, auch im Hinblick auf die vorzunehmende Pflege und Auswilderungsfähigkeit, einer artentsprechenden Unterbringung und Versorgung sowie die, auf das jeweilige Wildtier abgestimmten, Auswilderungsvorbereitungen.

 

Oberste Maxime ist in der Wildtierhilfe immer die, richtig durchgeführte, Auswilderung der aufgenommenen und gepflegten Wildtiere, sobald sie gesund, selbstständig überlebensfähig und auf ein Leben in Freiheit vorbereitet sind, gemäß BNatSchG § 45.

 

Aufgrund der derzeitig noch schwierigen Situation - zu viele hilfsbedürftige Wildtiere und zu wenige Wildtierpflegestellen - und dem bisher leider noch nicht flächendeckend existierenden Wildtierpflegernetzwerks kommt es immer wieder vor, dass verwaiste oder hilfsbedürftige Wildtiere von Privatpersonen, Jägern und Tierärzten aufgenommen werden. So löblich und, bedingt durch das Pflegestellendefizit, unvermeidbar dieses Vorgehen oftmals ist, kommt es leider doch immer wieder zu Fehleinschätzungen und -versorgungen bei den aufgenommenen Wildtieren mit teils schwerwiegenden Konsequenzen.

 

Nachfolgende Fehleinschätzungen sind am häufigsten:

 

  1. Artbestimmung

    Genaue Artenkenntnis ist unerlässlich um für das jeweilige Tier die bestmögliche Pflege, artgerechte Versorgung und Unterbringung gewährleisten zu können. Selbst innerhalb einer Familie (biologische Systematik) kann es enorme Unterschiede in der Umgangsweise, Ernährung, Rehabilitation und Auswilderungsmethode geben.

  2. Zustandsbewertung

    Eine korrekte Einschätzung des Zustands im Hinblick auf eine Behandlungsmöglichkeit/ Euthanasie/ Auswilderung ist entscheidend, um eine auf das Wohl des Tieres ausgerichtete Entscheidung zu treffen. Erfolgt eine Fehlbewertung kann dies im schlimmsten Fall einen nicht gerechtfertigten Tod des Tieres bedeuten oder unnötiges Leid verlängern.

  3. Behandlung/Pflege/Versorgung

    Wildtiere zu behandeln, zu pflegen und für die Auswilderung vorzubereiten erfordert ein hohes Maß an Fachkenntnis, ist sehr zeitintensiv und sehr individuell zu leisten. Sowohl die medizinische als auch stationäre Pflege sind nicht mit der von Haustieren zu vergleichen. Viele Medikamente oder Behandlungsmethoden sind nicht auf Wildtiere vorbehaltlos übertragbar und können unter Umständen sogar den Tod des Tieres bedeuten. Aufzuchtsfehler können ebenfalls Fehlentwickung, Verlust der Auswilderungsfähigkeit oder ein Ableben des Tieres zur Folge haben. Eine große Gefahr stellt die Einzelhandaufzucht und Fehlprägung dar, die eine spätere erfolgreiche Auswilderung zunichte machen kann. Auch die Stressbelastung durch falsche Unterbringung oder unangemessener Umgangsweise ist ein, sich auf das Tier und seinen Gesundheitszustand, nachteilig auswirkender Faktor, der zwingend vermieden werden sollte.

  4. Auswilderungsfähigkeit

    Grundsätzlich ist jedes einheimische Wildtier entsprechend den Gesetzen wieder auszuwildern, wenn das Tier gesund und selbstständig überlebensfähig ist. Dies gilt ebenso für Handaufzuchten, unabhängig von der Art oder Lebensweise! Als Ausnahme, da lt. Gesetz ein Auswilderungsverbot besteht, gilt das Wildkaninchen und Schwarzwild. Bei invasiven Arten ist eine Erlaubnis erforderlich. Ebenfalls als nicht auswilderbar gelten Wildtiere, die, aufgrund von schweren körperlichen Beeinträchtigungen, den Anforderungen eines Leben in Freiheit nicht mehr gewachsen bzw. allein nicht überlebensfähig wären. Treffen diese Ausnahmekriterien nicht zu, ist ein Zurückbehalten des Tieres in Gefangenschaft bzw. eine verweigerte Rückführung des Tieres in die Natur weder gesetzlich noch ethisch zu vertreten. In diesem Fall sollte bei Uneinsichtigkeit mit Hilfe der Behörden interveniert werden.

    Wichtig ist insbesondere für handaufgezogene Wildtiere, dass sie mit Artgenossen frühestmöglich vergesellschaftet und artgerecht versorgt werden, in einer auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Unterbringung aufwachsen. Die Umgangsweise sollten dem Entwicklungsstand angepasst sein und eine Fehlprägung sollte unbedingt vermieden werden. Des Weiteren muss eine der der Art entsprechenden Auswilderungsvorbereitung und – methode vollzogen werden,. Bei manchen Arten ist die Auswilderungsvorbereitung sehr umfangreich und zeitintensiv aber durchaus immer von Erfolg gekrönt, wenn o.g. Kriterien erfüllt wurden und man über die erforderliche Fachkenntnis verfügt.

 

Wildtierpflege setzt umfangreiche Kenntnisse und spezielle Räumlichkeiten voraus. Kann dies nicht gewährleistet werden, sollte sich jeder Finder umgehend mit einer Wildtierauffangstation/Pflegestelle in Verbindung setzen, um die weitere Vorgehensweise und eine zeitnahe Abgabe zu besprechen. Generell raten wir immer vom Selbstversuch ab, da die Ansprüche und erforderlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Pflege und Auswilderung sehr hoch sind, zusätzlich zum nicht zu unterschätzenden Kosten- und Zeitfaktor. In Ausnahmefällen ist eine telefonische begleitende Betreuung durch eine kompetente Wildtierpflegestelle möglich.

 

Im Sinne des Tieres sollte jeder Finder, der ein Wildtier aufnimmt, seine Fähigkeiten, Möglichkeiten und seine Intention selbstkritisch hinterfragen und seine Grenzen erkennen, um den Tier Leid zu ersparen und ihm eine reelle Chance auf ein Leben in Freiheit zu ermöglichen.